Als Händler kann man seine Portale mit Dokumenten bestücken, die von Lieferanten bereitgestellt werden. Die zwingende Voraussetzung für die Datenweitergabe von Dokumenten, Videos und artikelbezogener Daten sind Partnerschaften.

Hinweis: Wir haben für Anwender von Großhändlern ein paar Tipps zum Management von Partnerschaften zusammengestellt. Sie finden sie hier.

Für das Zustandekommen einer Partnerschaft wird in OXOMI zwischen einem Partnerschaftsangebot und einer Partnerschaftsanfrage unterschieden. Beides muss vom jeweils anderen Unternehmen erst bestätigt werden, bevor eine Partnerschaft entsteht.

Dabei gilt:

  1. Derjenige, der eine Partnerschaft anfragt, möchte fremde Inhalte in eigene Portale importieren.

  2. Derjenige, der eine Partnerschaft anbietet, möchte eigene Inhalte für fremde Portale bereitstellen.

  3. Das gegenseitige Austauschen von Inhalten über Partnerschaften ist nicht möglich.

Prinzip einer Partnerschaft
Partnerschaftslimit

Das Bereitstellen von Daten in OXOMI für andere Nutzer verbraucht Partnerschaften. OXOMI kennt die von Ihnen akzeptierten Partnerschaften. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie die Partnerschaft angenommen oder angefragt haben.

Wie hoch Ihr Partnerschaftslimit ist, ist abhängig von Ihrem OXOMI-Leistungspaket. Sie können die Anzahl der Partnerschaften, die Sie eingehen können, jederzeit per Upgrade erweitern.

Aktuelle Preise und weitere Bestellinformationen finden Sie im OXOMI-Bestellformular.

Gewichtungsfaktor

In den meisten Fällen wird nur eine Partnerschaft des Partnerschaftslimits Ihres Accounts pro Partner-Unternehmen verbraucht. Einige Konzerne haben in OXOMI allerdings aufgrund ihrer überdurchschnittlichen Größe einen sogenannten Gewichtungsfaktor. Je nachdem wie groß dieser ist, zählt eine Partnerschaft mit einem solchen Unternehmen entsprechend mehr zur Erreichung Ihres Limits.

Den Gewichtungsfaktor Ihrer Partner können Sie unter „Alle Partnerschaften“ im Menü „Partner“ der Navigationsleiste einsehen. Der konkrete Gewichtungsfaktor jedes einzelnen Partners sehen Sie in der tabellarischen Übersicht.

Partnerschaftslimits